Bitte prüfen Sie, ob und wie das Bonner Spendenparlament Ihrem Projekt finanziell helfen kann:
Wenn Sie über die nächsten Ausschreibungen informiert werden möchten, schreiben Sie uns: info@bonner-spendenparlament.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser Büro!
Alle Projektanträge werden von der Finanzkommission (bestehend aus drei Mitgliedern des Trägervereins und drei Mitgliedern des Spendenparlaments) sorgfältig und anhand von vorab festgelegten Richtlinien auf ihre Förderungswürdigkeit geprüft.
Für jedes Projekt wird eine Betreuerin oder Betreuer benannt. Sie oder er steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und möchte möglichst viel über Ihr Projekt erfahren. In aller Regel wird ein persönliches Gespräch mit dem Projektverantwortlichen geführt und - soweit möglich - der Verein auch besucht.
2. Diskussion in der Finanzkommission
Ihr Projektantrag wird in der Finanzkommission beraten. Die Kommission entscheidet dann auf der Grundlage der Förderkriterien darüber, ob Ihr Projekt dem Spendenparlament zur Förderung vorgeschlagen werden kann.
Verbunden mit der Empfehlung zur Förderung ist ein Vorschlag zur Höhe und zur Art der Unterstützung.
Sollte Ihr Projekt nicht gefördert werden können - zum Beispiel, weil es unsere Mittel übersteigt oder weil unsere Förderkriterien nicht erfüllt werden -, informiert Ihr Ansprechpartner Sie darüber umgehend.
3. Sie werden zur nächsten Parlamentssitzung eingeladen
Die Projektverantwortlichen eines zur Förderung vorgeschlagenen Projektes erhalten eine Einladung zur nächsten Parlamentssitzung.
Bitte nehmen Sie sich für die Sitzung ausreichend Zeit, um auch auf Fragen, die seitens der Parlamentarier gestellt werden, noch persönlich Auskunft geben zu können.
4. Die Parlamentssitzung
Vor einer Sitzung erhalten die Parlamentarier zur Vorbereitung einen Kurzbericht über die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte.
In der öffentlichen Parlamentssitzung stellen Sie Ihr Projekt dem Plenum vor (die Redezeit ist zeitlich streng begrenzt) und nach einer Debatte entscheiden die anwesenden Mitglieder des Spendenparlaments über den Förderantrag und die Höhe der Förderungssumme.
Üblicherweise finden die Parlamentssitzungen zweimal pro Jahr statt.
5. Die Parlamentsentscheidung
Nach der Sitzung erhalten Sie ein Schreiben über das weitere Vorgehen und Sie werden gebeten, eine Vereinbarung über die Mittelausschüttung zu unterzeichnen.
Die Förderbeträge können Sie anschließend mit dem übersandten Vordruck anfordern.
6. Die Auszahlung
Die bewilligte Summe zahlen wir unter Beachtung der gegenseitig vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Zahlung in mehreren Raten) aus.
7. Der Verwendungsnachweis
Spätestens nach Abschluss des Projektes erwarten wir im Namen der Parlamentarier von Ihnen einen Verwendungsnachweis:
Er sollte
umfassen.
Nicht verwendete Beträge werden zurückerbeten und stehen dann künftigen Projekten wieder zur Verfügung.