Frage

Häufig gestellte Fragen


Funktion

Das Bonner Spendenparlament wurde am 20. Mai 2008 gegründet und am 2. Juli 2008 in das Bonner Vereinsregister als Verein eingetragen.

Am 28. August 2008 erkannte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit an.

Im Verein engagieren sich Bonner Bürgerinnen und Bürger, um die Lebensbedingungen in ihrer Stadt zu verbessern.

Zusätzlich können auch Vereine, die in den direkt angrenzenden Kommunen beheimatet sind, gefödert werden. 


Das Bonner Spendenparlament fördert mit Spendengeldern gemeinnützige Vereine, Initiativen und Gruppen, die gegen Armut, Isolation und Obdachlosigkeit kämpfen und sich für die Integration aller Bevölkerungsgruppen sowie für die Bildungschancen junger Menschen in der Stadt Bonn einsetzen.

Die Mitglieder des Parlaments, auch Spendenparlamentarier genannt, entscheiden dabei in Parlamentssitzungen über die konkrete Verwendung der Spenden.


Das Bonner Spendenparlament ist ein eingetragener und gemeinnütziger im Sinne der Abgabenordung anerkannter Verein.

Der Trägerverein Bonner Spendenparlament e.V. ist für die Verwaltung und Organisation zuständig.

Neben dem Vorstand besitzt er die Gremien der Finanzkommission, welche die Förderungsfähigkeit von Finanzierungsanträgen prüft, und die Ausschüsse für Büroarbeit und Mitgliederkommunikation sowie PR und Öffentlichkeitsarbeit.

Ein Teil der anfallenden Arbeiten wird ehrenamtlich und unentgeltlich von externen Dienstleistern übernommen (z. B. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Druck von Plakaten und Informationsunterlagen).

Das eigentliche Parlament ist formell Beirat des Trägervereins. Es entscheidet über die Mittelvergabe.

Alle dem Parlament zugewandten Spenden kommen ausschließlich der Förderung von gemeinnützigen Projekten zu Gute.

Das Parlament wählt das Präsidium sowie drei Vertreter der Finanzkommission.


Finanzierung/Spenden

Das Bonner Spendenparlament finanziert seine Fördermittel über Spenden der Mitglieder, die mindestens 60 Euro jährlich, also 5 Euro pro Monat, betragen.

Hinzu kommen Einzelspenden, Dienstleistungen und Sachspenden von Nicht-Parlamentariern und Unternehmen.

Die Beiträge der Parlamentarier werden zu 100 Prozent an die jeweiligen Förderprojekte ausgschüttet.


Jede Spende an das Bonner Spendenparlament ist grundsätzlich steuerlich absetzbar.

Über jede Einzahlung auf das Konto des Bonner Spendenparlaments stellt das Büro am Ende des Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Sie geht dem Einzahler automatisch per Post zu.


Nein, das Spendenparlament entscheidet als demokratisches Organ über die Vergabe der gesamten Fördermittel.

Ein einzelner Spender hat über seine Stimme im Parlament hinaus keine besonderen Einwirkungsrechte, auch nicht bezogen auf seine dem Bonner Spendenparlament übermittelte Spende.

Sollte ein Spender Interesse daran haben, einem Förderprojekt jenseits der Entscheidungen des Parlaments besondere Zuwendungen zukommen zu lassen, unterstützt das Bonner Spendenparlament gerne die Kontaktaufnahme zwischen dem Spender und der jeweiligen Initiative.

Mögliche Zuwendungen erfolgen in diesem Fall jedoch nicht aus Spendenmitteln des Vereins, sondern direkt aus Mitteln des Spenders unabhängig von bereits getätigten Spenden an das Bonner Spendenparlament.


Das Bonner Spendenparlament nimmt keine Sachspenden für soziale Projekte entgegen, sondern ausschließlich Geldspenden.

Durch die Vielzahl an Kontakten zu sozialen Projekten kann die Finanzkommission aber gern bedürftige Organisationen, Initiativen oder Projektträger vermitteln, die sich über die Sachspende freuen werden.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro des Spendenparlaments.


Jede Spende, die einmalig oder als Parlamentsbeitrag auf das Konto des Spendenparlaments eingezahlt wird, fließt 1:1 an soziale Projekte.

Büroarbeit, Pressearbeit und Werbung werden von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern oder externen Dienstleistern unentgeltlich übernommen.

Die Fixkosten des Parlaments (Porto, Buchhaltung) werden von den Kooperationspartnern und Unterstützern des Trägervereins Bonner Spendenparlament e.V. übernommen.


Gründung

Das Bonner Spendenparlament wurde am 20. Mai 2008 gegründet und am 2. Juli 2008 ins Bonner Vereinsregister eingetragen.

Im gleichen Jahr wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt anerkannt.

Die erste Parlamentssitzung fand am 7. März 2009 statt.


Parlamentarier

Bei der ersten Parlamentssitzung konnte sich der Verein über sechzig Parlamentarier freuen. Seitdem wächst die Zahl stetig, derzeit hat das Parlament rund 500 Mitglieder (Stand: Apr 2021).

Jeder kann Parlamentarier werden und somit gemeinnützige Vereine, Initiativen und Gruppen, die gegen Armut, Isolation und Obdachlosigkeit kämpfen und sich für die Integration aller Bevölkerungsgruppen sowie für die Bildungschancen junger Menschen in der Stadt Bonn einsetzen, unterstützen.

Die Zahl der Parlamentarier/innen ist nicht begrenzt. Im Gegenteil, je mehr Parlamentarier/innen sich engagieren, um so mehr Projekte können gefördert werden.


Parlamentarier kann jeder werden, der sich zur Zahlung eines Parlamentsbeitrages von mindestens 60 Euro im Jahr – das sind nur 5 Euro im Monat – verpflichtet.

Bitte senden Sie eine Beitrittsklärung an das Büro.

Sie können auch jemandem einen Parlamentssitz stiften. Für den Beschenkten ist dieses völlig unverbindlich: Er oder sie kann, muss aber nicht an den Parlamentssitzungen teilnehmen.

Es ist vielmehr die Chance, andere Gleichgesinnte zwei Mal im Jahr zu treffen (oft an interessanten Orten, die man sonst nicht besuchen kann), sowie die Vielfältigkeit der Bonner Vereine kennenzulernen.


Abstimmen darf jeder, der zum Zeitpunkt der Parlamentssitzung Parlamentarier ist.

Jeder Parlamentarier hat im Parlament eine Stimme, unabhängig davon, wie hoch sein Parlamentsbeitrag tatsächlich ist.


Es können nur natürliche Personen Parlamentarier werden.

Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können das Bonner Spendenparlament aber als Kooperationspartner oder Förderer unterstützen.


Ehrenamtliche Mitarbeiter sind herzlich willkommen!

Unsere Tätigkeiten im Team der rund 25 Aktiven sind sehr vielfältig und wir benötigen immer Unterstützung:
  • Beratung der interessierten Vereine
  • Projektanträge der Vereine bewerten (in der Finanzkommission)
  • Vorbereitung der Parlamentssitzungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Betreuung des Info-Standes bei Straßenfesten u. ä.
  • Fund Raising und Kontaktpflege
  • Projekte besuchen (siehe "Nachgefragt")
  • Mitgliederbetreuung
  • Finanzwesen
  • Beratung in rechtlichen Fragen
  • Grafische Arbeiten und Fotografieren
  • Neue Ideen entwickeln
  • Kuchen backen (für die Häppchen, die wir bei vielen Parlamentssitzungen reichen)
  • ...

Nur zur Klarstellung: Das Bonner Spendenparlament leistet keine direkte soziale Arbeit, denn diese wird ja von den geförderten Vereinen durchgeführt.

Übrigens: Als ehrenamtlicher Mitarbeiter muss man nicht Mitglied des Trägervereins oder Parlamentarier werden. Aber wir freuen uns natürlich über jede Sympathiebekundung...

Haben Sie Interesse oder weitere Fragen? Schreiben Sie eine Mail an info@bonner-spendenparlament.de.


Projekte

Das Bonner Spendenparlament fördert satzungsgemäß Initiativen und Projekte, die
  • von Armut, Isolation und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen helfen;
  • zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen;
  • Bildung und Ausbildung junger Menschen fördern oder
  • auf andere Weise die Lebensbedingungen in der Stadt spürbar verbessern.

Projekte, die andere Ziele verfolgen, werden von der Finanzkommission nach Prüfung abgelehnt. Mindestens eines der oben genannten Förderkriterien muss erfüllt sein. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter "Projektförderung".

Alle seit Beginn des Bonner Spendenparlaments geförderten Projekte können Sie in unserer Datenbank abrufen.


Das Bonner Spendenparlament fördert keine Projekte,
  • die andere als die zuvor genannten Ziele verfolgen,
  • deren Projektträger ihren Geschäftssitz außerhalb der Stadt Bonn und der angrenzenden Kommunen haben,
  • die in die Zuständigkeit staatlicher Institutionen fallen (dazu zählen etwa Projekte in Schulen und in staatlichen Kindergärten),
  • die von Einzelpersonen getragen bzw. durchgeführt werden.

Jedes Projekt, das vom Bonner Spendenparlament gefördert wird, wurde zuvor von der Finanzkommission gründlich geprüft.

Nach dem Erhalt des Geldes ist jeder geförderte Projektträger zur schriftlichen Dokumentation der sachgemäßen Verwendung verpflichtet. Die Finanzkommission prüft vor Ort die sachgemäße Verwendung der Gelder. Sollte das Geld nicht wie im Projektantrag beschrieben eingesetzt worden sein oder sollte der Anlass des Förderantrags nicht mehr in der ursprünglich dargelegten Form gegeben sein, ist der jeweilige Projektträger zur Rückzahlung des Gesamtbetrags verpflichtet.

 


 

Alle seit Beginn des Bonner Spendenparlaments geförderten Projekte können Sie in unserer Datenbank abrufen.